AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand des Vertrages und Begriffsbestimmungen
1.1 Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind sämtliche Vertragsverhältnisse und Leistungen der Health Heroes GmbH welche als Online-­Marketing-Agentur für Unternehmer (im Fol­genden: ”Kunde”) erbringt, sofern nicht in spe­ziellen Bedingungen abweichende Regelungen getroffen werden, die sodann Vorrang genie­ßen. Etwaig abweichende Geschäftsbedingun­gen des Kunden sind unwirksam, soweit diese von der Health Heroes GmbH nicht schriftlich oder in elektroni­scher Form (§ 126 a BGB) bestätigt und aus­drücklich anerkannt werden. Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB).

1.2 Das Angebot der Health Heroes GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde gegenüber der Health Heroes GmbH, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.

2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Vertragsschluss zwischen der Health Heroes GmbH und dem Kunden kann fernmündlich (insbesondere per Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
2.2 Bei fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen der Health Heroes GmbH und dem Kunden, willigt der Kunde ein, dass die Health Heroes GmbH das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
2.3 Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von der Health Heroes GmbH schriftlich oder per E-Mail aus­drücklich bestätigt werden.
2.4 Bei Inhaberwechsel, Veräußerung des Unternehmens oder Vertragsgegenstandes bleiben die Vertragsverhältnisse weiterhin be­stehen, sofern die Health Heroes GmbH einem Übergang nicht ausdrücklich zustimmt.

3. Leistungsumfang
3.1 Die Health Heroes GmbH ist spezialisiert auf die Gewinnung von Anfragen im Wege des Online-Marketings sowie des Performance-Marketings.
3.2 Der Leistungsumfang der Health Heroes GmbH um­fasst Dienstleistungen im Bereich der Mitarbeitergewinnung und Patientengewinnung sowie des Online­-Marketings.
3.3 Verträge zur Durchführung von Online Marketing Maßnahmen sind Dienstverträge. Die Parteien sind sich dementsprechend darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen die Health Heroes GmbH dem Kunden gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen oder/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen der Health Heroes GmbH und dem Kunden.
3.4 Soweit der Kunde die Health Heroes GmbH mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des Kunden beauftragt, erteilt er insoweit dem Health Heroes GmbH eine entsprechende Vollmacht.
3.5 Dem Kunden ist bekannt, dass die Webver­zeichnisse, Suchmaschinenanbieter und Social Me­dia Plattformen nach ihren Richtlinien im Einzelfall dazu berechtigt sind, Werbekampagnen der Health Heroes GmbH, die dieser für den Kunden erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des Kunden temporär oder permanent sperren. Die Health Heroes GmbH hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch der Health Heroes GmbH bleibt insoweit unberührt.
3.6 Soweit in die­sen AGB keine abweichenden Regelungen ge­troffen werden, gelten ergänzend die gesetzli­chen Normen über den Dienstleistungsvertrag. In Bezug auf die Inhalte eines mit der Health Heroes GmbH eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3.7 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Health Heroes GmbH auf den Kunden als Referenzkunden hinweisen kann. Diese Erlaubnis wirkt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages fort, kann dann jedoch auf schriftliche Anforderung unter Einhaltung einer einmonatigen Frist mit Wirkung für die Zukunft vom Kunden unter­sagt werden.

4. Preise, Vergütung
4.1 Die vereinbarten Preise bzw. Vergütungen werden bei Auftragserteilung fest­gehalten. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehr­wertsteuer. Etwaige Preiserhöhungen sind dem Kunden schriftlich oder in Textform mit­zuteilen.Zahlungsbedingungen und Rechnungslegung
4.2 Einrichtungsgebühren sind bei Abschluss des Vertrages fällig. Periodisch wiederkehren­de Gebühren sind Jeweils zu Beginn der Perio­de fällig. Aufgrund der Vorleistungspflicht des Kunden kann die Health Heroes GmbH einen Beginn der Dienst­leistung bis zum Ausgleich sämtlicher fällig ge­wordenen Rechnungen verweigern.
4.3 Rechnungen der Health Heroes GmbH sind ohne Abzug sofort fällig. Die Health Heroes GmbH ist jederzeit berechtigt, einzelne Zahlarten zusätzlich anzubieten oder nicht mehr fortzuführen. Einer solchen Ände­rung der Zahlungsmodalitäten kann der Kunde nur dann widersprechen, wenn ihm die Zah­lung auf Rechnung von Health Heroes GmbH verwehrt wird. Rechnungen der Health Heroes GmbH gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb von drei Wo­chen nach Zugang der Rechnung widerspricht. Einwendungen des Kunden gegen die jeweilige Rechnung sind nach Ablauf der Widerspruchs­frist ausgeschlossen.
4.4 Der Kunde kommt automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung auf dem Konto der Health Heroes GmbH gutgeschrieben ist. Eine Rechnung, die per E-Mail oder im Inland durch die Post über­mittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Ab­sendung als zugegangen. Dem Kunden steht es frei, einen späteren Zeitpunkt der Zustellung nachzuweisen.
4.5 Für den Zahlungsverzug gelten, sofern nicht vorliegend anders bestimmt, ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.
4.6 Gerät der Kunde mit zwei oder mehr Mo­natsbeiträgen in Rückstand, oder kündigt er eine generelle Zahlungsverweigerung an, so kan die Health Heroes GmbH die gesamten während der aktu­ellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallen­den Monatsbeiträge sofort fällig stellen und geschuldete Dienste zurückbehalten. Das Zurückbehaltungsrecht steht der Health Heroes GmbH in diesem Fall bis zur Begleichung der fälligen und fällig gestellten Forderungen zu. Alle damit verbun­denen Kosten sind vom Kunden zu tragen. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt nach§§ 323, 324 BGB sowie auf Schadensersatz bleiben un­berührt.
4.7 Bei einem Rückstand von zwei oder mehr Monatsbeiträgen oder Ankündigung einer generellen Zahlungsverweigerung oder bei Nichterfüllung der dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflichten ist die Health Heroes GmbH berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündi­gen und Schadensersatz verlangen. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs für entgange­nen Gewinn wird mit 70% der gesamten wäh­rend der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge pauscha­liert, sofern dieser nicht bereits zuvor dem Kunden gegenüber fällig ge­stellt wurde. Dem Kunden steht es frei, nach­zuweisen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
4.8 Die Health Heroes GmbH ist berechtigt, den Vertrag frist­los zu kündigen, wenn die Umstände eine er­schwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen annehmen lassen oder der Kunde seinen Mit­wirkungspflichten nach angemessener Frist­setzung durch die Health Heroes GmbH nicht nachkommt.
4.9 Die erwähnten Rechtsfolgen hinsichtlich der Fälligstellung und des Zurück­behaltungsrechts gelten auch für den Fall, dass nach den konkreten Umständen eine ordnungsgemäße künftige Zahlung durch den Kunden unwahrscheinlich geworden ist oder wenn der Kunde Widerspruch gegen verein­barte Lastschriften erhebt.
4.10 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest­gestellten Forderungen zulässig, die auf dem­selben Vertragsverhältnis beruhen.
4.11 Wird dem Kunden nach Vertragsabschluss eine vom Vertrag abweichende Ratenzah­lungsmöglichkeit gewährt, gilt diese nur solan­ge, wie der Kunde nicht mehr als eine Woche mit einer Rate im Rückstand ist. In diesem Fall wird der gesamte gestundete Betrag auf ein­mal fällig. Die ursprünglich durch den Verzug entstandenen Schadenspositionen (Verzugs­zinsen, Mahngebühren, Rechtsanwaltskosten) bleiben im Falle einer Ratenzahlungsvereinba­rung unberührt, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung vereinbart wurde.
4.12 Die Aufrechnung des Zahlungsanspruchs mit Gegenforderungen des Kunden ist nur insoweit zulässig, wenn diese von der Health Heroes GmbH als bestehend und fällig anerkannt oder rechts­kräftig festgestellt werden. Sämtliche Über­tragungen von Rechten und Pflichten aus bestehenden Verträgen mit der Health Heroes GmbH an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Health Heroes GmbH.
4.13 Eine Abtretung von Ansprüchen aus die­sem Vertrag durch den Kunden an Dritte er­fordert die vorherige schriftliche Zustimmung von der Health Heroes GmbH.

5. Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1 Die mit der Health Heroes GmbH vereinbarten Verträ­ge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen und haben eine gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
5.2 Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht abweichend geregelt, mit Ausspielungsbeginn der Werbekampagnen. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
5.3 Das Recht zur außerordentlichen bzw. fristlo­sen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.4 Sofern während der Vertragslaufzeit eine einvernehmliche Änderung der ursprüngli­chen Vertragskonditionen (z.B. in Form eines Upgrades) vorgenommen wird, beginnt die in diesem Änderungsvertrag vereinbarte Mindestvertragslaufzeit ab dem Zeitpunkt der Änderung einheitlich für den ursprünglichen und den abgeänderten Vertragsinhalt. Sollte in dem Änderungsvertrag keine Mindestver­tragslaufzeit vereinbart worden sein, so gilt die ursprünglich vereinbarte Mindestvertragslauf­zeit, welche zum Zeitpunkt der Änderung wie­der von neuem beginnt, und zwar einheitlich für die Änderung wie auch den ursprünglichen Vertragsinhalt. Die Verlängerungswirkung im Falle der nicht fristgerechten Kündigung ent­spricht der obigen Regelung (Nr. 5.3).
5.5 Als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche Kündigung wird neben den in § 626 BGB genannten Voraussetzungen vereinbart, dass zusammen mit der Kündi­gungserklärung eine ausführliche schriftli­che Begründung zu erfolgen hat. Die fristlose Kündigung ist unwirksam, sofern überhaupt keine oder eine Begründung angegeben wird, welche keinen wichtigen Grund im Sinne des§ 626 BGB darstellt. Das spätere Nachschieben von anderen Kündigungsgründen wird dabei ausgeschlossen. Sofern die außerordentliche bzw. fristlose Kündigung mit einer oder meh­rerer Pflichtverletzungen der anderen Partei begründet werden sondern wird als weitere Wirk­samkeitsvoraussetzung der vorherige frucht­lose Ablauf einer angemessenen Frist voraus­gesetzt.
5.6 Sofern ein Vertrag zwischen der Health Heroes GmbH und dem Kunden nicht mindestens 90 Kalendertage vor Ablauf einer Vereinbarung schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit.
5.7 Stornierungen durch den Kunden, welche nicht auf einem Verschulden der Health Heroes GmbH be­ruhen, sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Health Heroes GmbH möglich. Erkennt die Health Heroes GmbH die Stor­nierung an, oder wird die Stornierung durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung als rechtmäßig beurteilt, so steht der Health Heroes GmbH das Recht zu, neben den erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent des noch nicht abge­rechneten Auftragswertes des Gesamtprojek­tes in Rechnung zu stellen.

6. Erfüllung
6.1 Es steht im Ermessen der Health Heroes GmbH, zur Aus­führung ihrer vertraglichen Dienstleistungen Dritte heranzuziehen bzw. diese mit der Erfül­lung einzelner oder aller vertraglichen Pflich­ten zu betrauen.
6.2 Die Health Heroes GmbH erbringt die vertraglich vereinbar­ten Leistungen grundsätzlich mindestens ein­mal während der jeweiligen Vertragsperiode, sofern nicht im Vertrag eine anderweitige Re­gelung getroffen wurde. Den jeweiligen Zeitpunkt bestimmt die Health Heroes GmbH nach freiem Ermes­sen. Dieser Zeitpunkt ist unabhängig von dem monatlich fälligen Beitrag des Kunden. Einma­lige Dienstleistungen zu Beginn des Projekts erfolgen im Falle einer Vertragsverlängerung nicht noch einmal.
6.3 Bei Eintreten einer höheren Gewalt, Ar­beitskonflikten, Naturkatastrophen und Trans­portsperren sowie sonstigen Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der Health Heroes GmbH liegen und eine Leistung beeinträchtigen, ist die Health Heroes GmbH für die Dauer des Hindernisses von der Leistungsverpflichtung entbunden.
6.4 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflich­ten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ord­nungsgemäß und kann die Health Heroes GmbH aufgrund des­sen ihren davon betroffenen Diensten nicht nachkommen, ist die Health Heroes GmbH für die Dauer der feh­lenden Mitwirkung von der Erfüllung befreit.
6.5 Die Health Heroes GmbH informiert den Kunden über die durchgeführten Dienstleistungen in Form von regelmäßigen Videomeetings oder mittels eines PDF-Berichts via E-Mail.
6.6 Sofern der Kunde die Health Heroes GmbH als Agentur beauftragt, Mitgliedskonten bei anderen Internetportalen für den Kunden zu eröffnen, treffen die unmittelbaren Rechtsfolgen dieser Anmeldung den Kunden. Die Health Heroes GmbH kann diesbe­züglich sowohl in offener wie auch in verdeck­ter Stellvertretung für den Kunden auftreten und Verträge abschließen.

7. Haftung
7.1 Die Health Heroes GmbH haftet nach den gesetzlichen Be­stimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von der Health Heroes GmbH, ihrer gesetzli­chen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die von der Haf­tung nach dem Produkthaftungsgesetz um­fasst werden.
7.2 Für sonstige Schäden haftet die Health Heroes GmbH für sich, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Er­füllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Schadensersatzhaftung auf den vorherseh­baren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, so­fern sie nicht unter Nr. 8.1 fallen.
7.3 In dem Umfang, in dem die Health Heroes GmbH eine aus­drückliche Garantie abgegeben hat, haftet die Health Heroes GmbH auch im Rahmen dieser Garantie. Der Kunde trägt die Beweislast für die Vereinba­rung einer solchen Garantie.
7.4 Die Health Heroes GmbH haftet bei der Verletzung einer Kardinalspflicht auch für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit der Health Heroes GmbH, ihren ge­setzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmä­ßig vertraut und vertrauen darf. Die Health Heroes GmbH haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
7.5 Eine weitergehende Haftung der Health Heroes GmbH ist (mit Ausnahme der unter 8.1 genannten Ansprüche) ohne Rücksicht auf die Rechtsna­tur des geltend gemachten Anspruchs aus­geschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
7.6 Die Health Heroes GmbH haftet nicht für Schäden, die allein oder überwiegend aufgrund der Verletzung ei­ner Mitwirkungspflicht oder einer Vorgabe des Kunden entstehen. Dies gilt nicht, sofern die Schäden unter Nr. 8.1 fallen.
7.7 Soweit die Haftung der Health Heroes GmbH ausge­schlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Er­füllungsgehilfen.
7.8 Die Health Heroes GmbH haftet ebenfalls nicht für Daten­ und Programmverluste, sofern diese nicht mindestens grob fahrlässig durch die Health Heroes GmbH ver­schuldet worden sind und/oder der Kunde der ihm obliegenden Pflicht von regelmäßigen Sicherungskopien nicht nachgekommen ist.
7.9 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem halben Jahr begin­nend mit ihrer Entstehung. Die Verjährung tritt unabhängig von einer Kenntnis des Kunden von den den Anspruch begründenden Um­ständen. Dies gilt nicht bei einem vorsätzlichen Verhalten der Health Heroes GmbH oder den Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Health Heroes GmbH. Die Beweislast für den Nachweis etwaiger Schadensersatz­ansprüche und deren Voraussetzungen liegen beim Kunden.
7.10 Für die Auswirkungen einer mit der Health Heroes GmbH nicht abgestimmten Maßnahme kann die Health Heroes GmbH keine Haftung übernehmen.

8. Pflichten des Kunden (Mitwirkungspflich­ten) und Haftungsfreistellung
8.1 Bei der Kommunikation zwischen dem Kunden und der Health Heroes GmbH gelten die im Namen des Kunden auftretenden Ansprechpartner als be­rechtigt, Erklärungen für den Kunden abzuge­ben und entgegen zu nehmen.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle durch die Health Heroes GmbH erstellten Leistungen sowie vorgeschla­genen oder angeratenen Maßnahmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies gilt auch für PR und weitere Veröffentlichungen sowie Publikationen, die durch die Health Heroes GmbH im Auftrag des Kunden erbracht werden. Insbesondere gilt dies im Hinblick auf Urheber-, Jugend­schutz-, Teledaten-, Presserecht und das Recht am eigenen Bild. Der Kunde stellt die Health Heroes GmbH diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen frei, die darauf beruhen, dass die aufgeführten Dienst­leistungen Rechtsverstöße umfassen oder mit Rechten Dritter belastet sind, und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Health Heroes GmbH zur Er­bringung der vertraglichen Leistungen alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf relevante Um­stände hinzuweisen, die der Health Heroes GmbH unbekannt sind. Es besteht jedoch keine Verpflichtung von der Health Heroes GmbH die Richtigkeit der vom Kunden an­gegebenen Informationen zu prüfen, z.B. hin­sichtlich der Angaben über sein bestehendes EDV-System, beabsichtigte Hardware-Umstel­lungen, -Erweiterungen oder weitere web- und hardwaretechnische Aspekte.
9.4 Im Rahmen der Mitwirkungspflicht hat der Kunde Health Heroes GmbH grundsätzlich auch unmittelba­ren Zugang zu den von der Health Heroes GmbH zu bearbeiten­den Internetseiten, Content-Management-Sys­temen und/oder Shopsystemen zu gewähren. Sollte der Kunde die Bereitstellung dieser Zu­gangsdaten nicht wünschen, kann er die von der Health Heroes GmbH empfohlenen Änderungen auch selbst einpflegen. Eine Minderung des vom Kunden zu zahlenden Entgelts ist damit nicht verbun­den.
9.5 Der Kunde hat Rügen wegen vermeintlich mangelhafter oder nicht fristgemäß erbrach­ter Dienstleistungen unverzüglich nach Erbrin­gung bzw. nach Überschreiten des Fälligkeits­zeitpunkts schriftlich mit einer ausführlichen Dokumentation und Begründung zu erheben. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Rüge, so gilt die Dienstleistung als genehmigt. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung Pro­gramme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern.

9. Eigentumsrecht, Urheberschutz, Nut­zungsrechte
9.1 Bei den von der Health Heroes GmbH erstellten Leistungen wie Texten, Programmierungen, Veröffentli­chungen etc. handelt es sich um urheberrecht­lich geschützte Werke. Rechtsinhaberin ist die Health Heroes GmbH. Alle mit den erbrachten Leistungen von Health Heroes GmbH zusammenhängenden urheberrecht­lich geschützten einfachen Nutzungsrechte gehen nur insoweit auf den Kunden über, als der räumliche, zeitliche und inhaltliche Um­fang des Nutzungsrechts dem Zweck und der Dauer des Vertrages entspricht.
9.2 Für die Nutzung von Leistungen von der Health Heroes GmbH, die über den ursprünglich vertraglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hi­nausgehen, ist – unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – die Zustimmung von der Health Heroes GmbH erforderlich. Da­für steht der Health Heroes GmbH und dem Urheber eine geson­derte angemessene Vergütung zu.
9.3 Die Nutzungsrechte gehen ferner erst dann auf den Kunden über, wenn dieser seiner gesamten Zahlungsverpflichtungen gegen­über der Health Heroes GmbH ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Eintritt des Zahlungsverzuges steht der Health Heroes GmbH insoweit ein Zurückbehaltungsrecht zu. Des Weiteren sind sämtliche gelieferte Dienst­leistungen und Waren bis zur vollständigen Be­zahlung Eigentum der Health Heroes GmbH.
9.4 Der Kunde ist bis zum Übergang der Nut­zungsrechte zur Nutzungsunterlassung ver­pflichtet.
9.5 Der Kunde ist ausschließlich für den In­halt seiner Webpräsenzen (wie z.B. Webseite, Facebook-Profil, Portale usw.) verantwortlich. Für Software dritter Hersteller gelten deren Nutzungsbedingungen. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Kunden geschlossen. Sofern einer Über­tragung der Nutzungsrechte auf den Kunden Drittschutzrechte entgegenstehen, hat die Health Heroes GmbH den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung zu benachrichtigen. Dieser hat sodann unverzüglich über die weitere Durchführung des Vertrages zu entscheiden. Ein Erwerb von Nutzungsrechten Dritter erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden.

10. Geheimhaltung- und Aufbewahrungs­verpflichtungen
10.1 Der Kunde hat alle ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge der Health Heroes GmbH insbesondere Informationen über die verwendeten Techni­ken, Anwendungen, Prozesse zur Leistungserbringung sowie die allgemeine Vorgehenswei­se oder die Korrespondenz mit der Health Heroes GmbH streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragende hinaus. Bei all diesen im Rahmen des Vertragsverhältnis­ses bekannt gewordenen, nicht offenkundi­gen Informationen und Daten handelt es sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Sinne des § 17 UWG), deren Weitergabe an Dritte nicht erlaubt ist. Ein Verstoß kann Scha­densersatzansprüche von der Health Heroes GmbH gegenüber dem Kunden begründen. Dies gilt ebenfalls über das Vertragende hinaus. Als Schadens­ersatz-Pauschale wird ein Betrag in Höhe von 3 Monatsbeiträgen des Kunden vereinbart. Der Kunde kann nachweisen, dass die Health Heroes GmbH ein geringerer oder überhaupt kein Schaden ent­standen ist. Die Health Heroes GmbH ist berechtigt, einen höhe­ren Schaden nachzuweisen und sodann gegen­über dem Kunden geltend zu machen.
10.2 Die Health Heroes GmbH ist, sofern keine entgeltliche Archi­vierungsvereinbarung mit dem Kunden getrof­fen ist, nicht verpflichtet, die von ihr im Rah­men des Vertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten nach dessen Beendigung aufzubewahren und herauszugeben.Datenschutz
Die Health Heroes GmbH verpflichtet sich zur Wahrung des Da­tengeheimnisses im Sinne des Datenschutzgesetzes. Die Health Heroes GmbH ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung eines Auftrags selbst oder durch dritte Personen, derer sie sich zur Erfüllung von Dienstleistungen bedient, zu verarbeiten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über seine Person gespeichert, ge­ändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen. Insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese anschließend öffentlich werden können. Die Health Heroes GmbH übernimmt für Datenschutzverlet­zungen, die durch gewaltsamen oder illegalen Zugriff von Dritten verursacht werden, keine Haftung.Widerruf
Die Health Heroes GmbH schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.

11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sal­vatorische Klausel
11.1 Auf die vorliegenden Bestimmungen fin­det ausschließlich deutsches Recht Anwen­dung. Dies gilt unter Ausschluss des einheitli­chen UN-Kaufrechts.
11.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist im Verhältnis zu Kaufleu­ten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sonder­vermögen der ausschließliche Gerichtsstand der Unternehmenssitz von der Health Heroes GmbH.
11.3 Die Health Heroes GmbH behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Die jeweils aktuellste Version der AGB ist un­ter https://dentaldigital-media.de/agb einsehbar. Der Kunde, in dessen laufendes Vertragsverhältnis die AGB bereit. eingeführt sind, wird von der Health Heroes GmbH über die Änderung der AGB informiert. Sollte der Kunde in einem solchen Fall den Änderungen nicht innerhalb eines Monats widersprechen, gelten die AGB in ihrer veränderten Fassung als vom Kunden zur Kenntnis genommen und genehmigt. Im Falle des Widerspruchs des Kunden gelten die ursprünglichen AGB weiter.
11.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Ge­schäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmun­gen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, an die Stelle der un­wirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.